Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein müssen. Diese Regelung setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um und soll sicherstellen, dass digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Das ist uns auch sehr wichtig! Frau Prof. Buzanich und Florian Rohrbeck von Floatwork waren schon die letzten Wochen fleißig und haben die ersten Ferientage genutzt, um unsere Homepage an das BFSG anzupassen.

Wir hoffen, der neue Web-Auftritt gefällt euch!